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»§ 44 a UrhG - Vorübergehende Vervielfältigungshandlung« (in Zu-
sammenarbeit mit Loy Ullmann). In: Kommentar zum deutschen Ur-
heberrecht (herausgegeben von
Ernst-Joachim Mestmäcker und Erich
Schulze),
Luchterhand
1996
(36. AL., Juni 2004)
Bei diesem Text handelt es sich um eine Kommentierung von § 44 a UrhG. Durch die
Schranken des § 44 a UrhG soll vermieden werden, dass aufgrund der von § 16 UrhG
jetzt auch erfassten vorüberge- henden Vervielfältigungshandlung jede digitale
Werknutzung, insbe- sondere im Bereich des Internets, das Vervielfältigungsrecht
von Urhebern oder Rechteinhabern verletzt wird.
Der Text behandelt das Gemeinschaftsrecht unter Bezugnahme des Art. 1 Abs. 1
EU-RL 2001/29/EG und geht auf die Entstehungsge- schichte der Vorschrift ein.
Anschließend wird die Rechtsprechung des BGH zu dieser Problematik erörtert
und speziell auf die Urteile »Scanner«, »Elektronische Pressespiegel« und
»Gies-Adler« einge- gangen.
Im Anschluss folgt die Kommentierung. Der Beitrag endet mit einem Ausblick
auf Handhabbarkeit von § 44 a UrhG. |
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