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»Die Nutzung von Werken im Schulunterricht - Der neue § 52 a
UrhG«. In:
Klaus-Dieter Felsmann (Hrsg.), 7. Buckower Medienge- spräche -
Erweiterte Dokumentation 2003 - Das Vertrauen in
die Medien - Orientierung im Wandel,
Kopaed Verlags GmbH,
München 2004, S. 139 - 154
Die Nutzung von Werken im Schulunterricht hat eine enorme prakti-sche Bedeutung.
§ 52 a UrhG wurde mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft vom 10.09.2003 neu geschaffen.
Er trat am 13.09.2003 in
Kraft und gilt bis zum 31.12.2006.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Nutzung von Werken im Schulun- terricht nicht
grundsätzlich für zulässig erachtet, sondern mehrere Ausnahmetatbestände
geschaffen - § 52 a UrhG ist einer davon. Dieser Beitrag befasst sich kritisch
mit der Entstehungsgeschichte von § 52 a UrhG sowie den Möglichkeiten seiner
Anwendung. Es wird beschrieben, welche Rahmenbedingungen für die Nutzung
von Werken im Schulunterricht gelten. |
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Schwerpunkte |