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»§ 52 a UrhG -
Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung«. In: Kommentar zum
deutschen Urheberrecht (heraus- gegeben von
Ernst-Joachim Mestmäcker und Erich
Schulze),
Luchterhand 1996 (35.
AL., Dezember 2003)
Bei diesem Text handelt es sich um eine Kommentierung von § 52 a UrhG. Die Norm
dient dazu, im Schulunterricht sowie in der For- schung die Nutzung von Werken zu
ermöglichen. Schwerpunkt der Kommentierung bildet das Thema »Urheberrecht und
Schule«.
Der Beitrag befasst sich mit der Entstehungsgeschichte von § 52 a UrhG sowie den
Möglichkeiten seiner Anwendung. |
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Schwerpunkte |