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»Gedanken über den Wert des Eigentums ›Urheberrecht‹ – Kulturelle Vielfalt und
ungestillter Schöpferdrang brauchen einen besonderen Schutz«. In: Erweiterte
Dokumentation 2000 - 4. Buckower Medien- gespräche (herausgegeben von Klaus-Dieter
Felsmann),
Kopaed Verlags GmbH, München 2001, S. 83 - 92
Urheberrecht und Sacheigentum werden durch den Gesetzgeber un-
terschiedlich bewertet. Im Gegensatz zum körperlichen Eigentum unterliegt
der Schutz des geistigen Eigentums ausgeprägteren Ein- schränkungen.
Es wird dargelegt, warum der Schutz der Kreativen, der durch sie
erbrachten Leistungen, von grundsätzlicher Bedeu- tung ist. Zudem wird auf
einzelne Aspekte der Entwicklung der Ge- setzgebung eingegangen sowie aktuelle
Aktivitäten zur Weiter- entwicklung des Schutzes der Urheber erläutert. Abschließend
wird darauf eingegangen, dass neue Nutzungsmöglichkeiten
auch Ver- pflichtungen mit sich bringen, zum Beispiel Regelungen zu
schaffen, die einerseits die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigen
und andererseits die berechtigten Interessen der Urheber wahren. |
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Schwerpunkte |