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»Zur Stellung des Filmregisseurs und dessen Rechte im Zusammen- hang mit dem
Einigungsvertrag« (in Zusammenarbeit mit Artur-Axel Wandtke). In:
Erstreckungsgesetz und Schutz des geistigen Eigen- tums (herausgegeben von Adrian/Nordemann/Wandtke),
Verlag Arno Spitz GmbH, Berlin 1993, S. 191 - 209
Gemeinsam mit Artur-Axel Wandtke wird das Thema »Urheberrecht und Film«
bearbeitet. Es werden Aspekte im Zusammenhang mit der deutschen Einheit, dem
Einigungsvertrag sowie dem Urheberrecht der DDR untersucht.
Speziell wird dabei auf den Unterschied zwischen Film- und Fern- sehwerken
in der DDR sowie auch auf den Umfang der Rechtsein- räumung eingegangen.
Dazu werden Probleme diskutiert, die sich aus dem Einigungsvertrag
ergeben: die Einräumung der Nutzungs- rechte, die Vergütungsansprüche nach
Beendigung des Arbeitsver- hältnisses sowie die Rechtsnachfolge des
Deutschen Fernsehfunks (DFF)/Fernsehen der DDR.
Abschließend werden die Rechtsstellung der Fernsehregisseure des Deutschen
Fernsehfunks/Fernsehens der DDR sowie die neue Ein- |
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Schwerpunkte |