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»Die EG-Richtlinie
›Urheberrecht in der Informationsgesellschaft‹ und
Konsequenzen für die Nutzung von Werken im Schulunterricht gemäß § 52 a UrhG«.
In:
ZUM, Baden-Baden 2004, Heft 2, S. 104 - 112
Im Kern geht es um das Thema »Urheberrecht und Schule«. Es wird beschrieben, wie
die EU-Richtlinie »Urheberrecht in der Informati- onsgesellschaft« in Form des
Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesellschaft vom
10.9.2003 umgesetzt wurde. Zudem wird darauf eingegangen, welche
Rahmenbedingun- gen für die Nutzung von Werken im Schulunterricht gelten.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Nutzung von Werken im Schulun- terricht nicht
grundsätzlich für zulässig erachtet, sondern mehrere Ausnahmetatbestände
geschaffen; § 52 a UrhG ist einer davon.
Dieser Beitrag befasst sich kritisch mit der Entstehungsgeschichte von § 52 a
UrhG sowie den Möglichkeiten seiner Anwendung. |
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