Abstracts zu den Veröffentlichungen von Dr. Stefan Haupt

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»Neues Urheberrecht hat Auswirkungen auf die Schule«.
In: SchulVerwaltung
· Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Heft 9, S. 249 – 251,
· Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-
  Anhalt, Thüringen und Berlin, Heft 9, S. 317 – 319,
· Nordrhein-Westfalen, Heft 9, S. 252 – 254,
· Bayern, Heft 9, S. 296 - 298

Im Kern geht es um das Thema »Urheberrecht und Schule«. Es wird beschrieben, wie die EU-Richtlinie »Urheberrecht in der Informati- onsgesellschaft« in Form des Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesellschaft vom 10.9.2003 umgesetzt wurde. Zudem wird darauf eingegangen, welche Rahmenbedingun- gen für die Nutzung von Werken im Schulunterricht gelten.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Nutzung von Werken im Schulun- terricht nicht grundsätzlich für zulässig erachtet, sondern mehrere Ausnahmetatbestände geschaffen; § 52 a UrhG ist einer davon.
Dieser Beitrag befasst sich kritisch mit der Entstehungsgeschichte von § 52 a UrhG sowie den Möglichkeiten seiner Anwendung.

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