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»Die Übertragung des Urheberrechts«. In:
ZUM, Baden-Baden 1999, Heft 12, S. 898
– 904
Im Mittelpunkt des Aufsatzes steht die Frage nach der Übertrag- barkeit des
Urheberrechts. Die Diskussion konzentriert sich dabei auf die Werke,
insbesondere Filme, die vor dem 1.1.1966 in der DDR geschaffen worden sind.
Erörtert wird, welche Rechte im Altvertrag übertragen worden sind und welche
nicht. Zur Klärung dessen wird die Gesetzeslage von LUG und KUG, somit auch die
Übertragbarkeit des Urheberrechts, vor Inkrafttreten des § 29 Satz 2 UrhG
be- schrieben. Es wird unter Zuhilfenahme der Zweckübertragungslehre eine
Übertragbarkeit zumindest hinsichtlich der im Vertrag benann- ten Rechte vor dem
31.12.1965 herausgearbeitet. Weiterhin wird anhand der damaligen
Vertragsgestaltung die Übertragbarkeit der Rechte für die unbekannten
Nutzungsarten gemäß § 31 IV UrhG klargestellt. Dazu werden Altverträge,
insbesondere die der DEFA, und Urteile näher betrachtet und analysiert.
Letztlich wird durch die Auslegung der vor Inkrafttreten des UrhG abgeschlossenen
Verträge geklärt, ob die Nutzungsrechte, die man |
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