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»Die Rechteübertragung auf den Filmhersteller in der DDR am Bei- spiel der
Spielfilmproduktion«.
In:
ZUM, Baden-Baden 1999, Heft 5, S. 380 - 389
Dieser Aufsatz befasst sich mit der Frage, welche Nutzungsrechte während des
Bestehens der DDR von den Filmschaffenden auf das filmherstellende Unternehmen,
insbesondere die DEFA-Betriebe, in dem Altvertrag übertragen worden sind.
Dazu wird zunächst auf LUG und KUG sowie die Rechtslage bis zum 31.12.1965 und
an- schließend auf die veränderte Rechtssituation ab dem 01.01.1966 eingegangen und geklärt, in welchem Verhältnis § 10 URG/DDR zu § 20 URG/DDR
steht. Dabei wird festgestellt, dass ersterer umfas- sender ist und im Gegensatz
zu § 20 URG/DDR auch die Übertragung der nichtvermögensrechtlichen Befugnisse
beinhaltet.
Der zweite Teil des Beitrags geht auf die rechtliche Stellung von Filmproduzent
und Filmhersteller am Beispiel der DEFA ein. Es wird auf die Unterscheidung
zwischen in einem filmherstellenden Betrieb produzierten Filmwerk und nicht in
einem filmherstellenden Betrieb produzierten Filmwerk hingewiesen. |
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