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»Zur Stellung des Fernsehregisseurs und dessen Rechte im Zusam- menhang
mit dem Einigungsvertrag« (in Zusammenarbeit mit Artur- Axel Wandtke). In:
GRUR, Weinheim 1992, Heft 1, S. 21 bis 28
Gemeinsam mit Artur-Axel Wandtke wird das Thema »Urheberrecht und Film«
bearbeitet. Es werden Aspekte im Zusammenhang mit der deutschen Einheit, dem
Einigungsvertrag sowie dem Urheberrecht der DDR untersucht.
Speziell wird dabei auf den Unterschied zwischen Film- und Fern- sehwerken in der
DDR als auch auf den Umfang der Rechtsein- räumung eingegangen. Dazu werden die
sich aus dem Einigungs- vertrag ergebenden Probleme diskutiert, die die
Einräumung der Nutzungsrechte betreffen. Außerdem werden die
Vergütungsan- sprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die
Rechtsnachfolge des Deutschen Fernsehfunks (DFF)/Fernsehens der DDR
thematisiert.
Abschließend wird die Rechtsstellung der Fernsehregisseure des Deutschen
Fernsehfunks (DFF)/Fernsehens der DDR und die neue Einnahmequelle aus der Zweitverwertung seit dem
03.10.1990 be- |
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