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Kammergericht, Urteil vom 27.08.2002 – »Die Legende von Paul und Paula«. In:
MMR 2003,
Heft 2, S. 110 - 113
Gegenstand des Rechtsstreits war das rechtswidrige Anbieten von Ausschnitten aus
einem DEFA-Film im Internet. Es musste entschie- den werden, ob die Geltendmachung
des Unterlassungsanspruchs auf die abgeleiteten Rechte der Urheber oder das
übertragene Lei- stungsschutzrecht des Filmherstellers gestützt wird.
Beide Instanzen haben dem Klagebegehren auf Unterlassung, Aus- kunft und
Schadenersatz uneingeschränkt mit unterschiedlicher Be- gründung stattgegeben. Das
Landgericht stellte fest, dass es nach dem Schutzzweck der Norm dem Inhaber des
Leistungsschutzrechts möglich sein muss, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Es wandte § 95 UrhG analog an. Das Kammergericht stützte sich direkt auf
das Vervielfältigungsrecht und begründete es damit, dass bei der Speicherung auf
Datenträgern bzw. einem Server eine dauer- hafte körperliche Festlegung erfolge.
Eine Analogie zu § 95 UrhG sei nicht notwendig. Beide
Entscheidungen zeigen, dass die seit In- |
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