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OLG München, Urteil vom 10.01.2002 – »Spielbank-Affäre«. In:
MMR 2002,
Heft 5, S.
312 - 316
Streitpunkt sind die Verwertungsrechte an einem DEFA-Film für das Sendegebiet
Luxemburg. Das OLG München hat im Rechtsstreit der Klägerin einen
Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzan- spruch zuerkannt. Der BGH hat das
Urteil aufgehoben und zurück-gewiesen. Nach der Zurückweisung war durch das OLG
München u.a. festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Herstellung des Films über- haupt
die Nutzungsrechte für die damals unbekannte Nutzungsart (§ 31 IV UrhG) der
Satellitensendung in der DDR in einem Altver- trag übertragen werden konnten. Das
Gutachten zu dieser Frage verfasste Prof. Dr. Heinz Püschel. Er verneinte – unzutreffend
- die vorangestellte Frage. Dieser Beurteilung stehen sechs Gründe entgegen:
1.
die vertragliche Regelung, in denen die Übertragung der Nutzungsrechte für
zukünftige Nutzungsarten vereinbart worden ist, 2. die bisherige Auffassung von
Püschel, 3. die Auffassungen anderer Urheberrechtler aus der DDR, 4. die
spezielle gesetzliche Regelung im URG/DDR unter Betrachtung von § 10
II URG/DDR, 5. |
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Schwerpunkte |