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Kammergericht, Urteil vom 27.10.1998 – 5 U 3231/98 – »Herr Schmitt von der
Gestapo«. In: Schulze, Rechtsprechung zum Urhe- berrecht - Entscheidungssammlung, KGZ 112
Das Kammergericht stellte mit diesem Urteil fest , dass den Filmur- hebern
der DEFA keine Verbotsrechte mehr
zustehen. Das wurde auch in der Entscheidung »Die Entdeckung«
festgestellt. Dem liegt zugrunde, dass die Filmurheber sämtliche filmischen
Nutzungs- rechte, das betrifft auch die Videoauswertung, auf die volkseigenen
DEFA-Studios, lange vor der deutschen Einheit, übertragen haben und insoweit
letztere bzw. der heutige Rechteinhaber berechtigt sind, gegen Rechtsverletzer vorzugehen. |
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