|
|
»Der Fax- und
E-Mail-Versand sind in der Informationsgesellschaft verboten« (in
Zusammenarbeit mit Stefan Haupt). In:
ZUM 2005, Heft 1, S. 46 - 49
Die Urteilsanmerkung reflektiert unter anderem die Frage, ob neben den vom
Gesetzgeber erwähnten und damit vom Anwendungsbe- reich des § 44 a UrhG
erfassten Nutzungsmöglichkeiten des Caching und des Browsing auch weitere
digitale Vervielfältigungshandlungen vorübergehender Natur, wie sie etwa
beim E-Mail- und digitalen Fax- oder Computerfaxversand auftreten können,
vom Schutzzweck der Norm erfasst sind.
Mit Urteil vom 30.04.2004 hat das Kammergericht den Versand von Artikeln
per Fax und E-Mail verboten. Diese Entscheidung ist für die
Informationsgesellschaft folgenreich, weil dadurch die aus der Ver-
netzung resultierenden Möglichkeiten eines
- schnellen,
- kostengünstigen, |
|
Schwerpunkte |