Abstracts zu den Veröffentlichungen von Loy Ullmann

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[Urteilsanmerkungen]

Anwälte

 

»Der Fax- und E-Mail-Versand sind in der Informationsgesellschaft verboten« (in Zusammenarbeit mit Stefan Haupt). In: ZUM 2005, Heft 1, S. 46 -  49

Die Urteilsanmerkung reflektiert unter anderem die Frage, ob neben den vom Gesetzgeber erwähnten und damit vom Anwendungsbe- reich des § 44 a UrhG erfassten Nutzungsmöglichkeiten des Caching und des Browsing auch weitere digitale Vervielfältigungshandlungen vorübergehender Natur, wie sie etwa beim E-Mail- und digitalen Fax- oder Computerfaxversand auftreten können, vom Schutzzweck der Norm erfasst sind.

Mit Urteil vom 30.04.2004 hat das Kammergericht den Versand von Artikeln per Fax und E-Mail verboten. Diese Entscheidung ist für die Informationsgesellschaft folgenreich, weil dadurch die aus der Ver- netzung resultierenden Möglichkeiten eines

- schnellen,
- kostengünstigen,

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- qualitätsverlustfreien und
- weltweiten

Datenaustausches massiv eingeschränkt sowie der Grundstein für eine ›Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft‹ gelegt werden. Das Urteil des Kammergerichts entfaltet insbesondere im Bereich der elektronischen Pressespiegel weit reichende rechtliche Relevanz.

 
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