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»Ist Schulunterricht öffentlich? - Überlegungen zum Referenten
entwurf vom 27.9.2004 für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Ur-
heberrechts in der Informationsgesellschaft«.
In: Erweiterte Dokumentation 2004 - 8. Buckower Mediengespräche
(herausgegeben von Klaus-Dieter Felsmann),
Kopaed Verlags GmbH,
München 2005, S. 189 - 201
Es wurde und wird die Erfahrung gemacht, dass im Schulunterricht Filmwerke
genutzt und die erforderlichen Datenträger von den Leh- rern von zuhause
mitgebracht oder in Bibliotheken ausgeliehen werden. Über die Zulässigkeit
dieser Handlungen wird rege dis- kutiert. Mit der Frage der Zulässigkeit
dieser Handlungen ist un- trennbar die Frage verbunden, ob Schüler während
des Schulun- terrichts derart durch eine persönliche Beziehung miteinander
verbunden sind, dass keine Öffentlichkeit im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG
vorliegt.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft vom 10.09.2003 wurde auch § 15 UrhG neu gefasst.
Nach wie vor wird der Begriff der Öffentlichkeit durch |
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