|
|
Kammergericht, Urteil vom 27.08.2002 - 5 U 337/01 - »Hase und Wolf«. In:
Schulze, Rechtsprechung zum Urheberrecht - Ent- scheidungssammlung, KGZ
120
Die Anmerkung beschäftigt sich mit der o. g. Entscheidung des
Kammergerichts. Hierin wurde geprüft, ob die DEFA-Stiftung Inha- berin der
ausschließlichen Nutzungsrechte bezüglich der Trickfilm-Serie »Hase und
Wolf« für das Gebiet der neuen Bundesländer und zur Geltendmachung von
Unterlassungsansprüchen berechtigt ist.
Die Anmerkung geht dabei auf die Rechtsprechung zum Erschöp-
fungsgrundsatz (§ 17 Abs. 2 UrhG) ein und äußert Bedenken dies- bezüglich
im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag und der EU-Osterweiterung. Es
wird festgestellt, dass die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands
unterschiedliche Auswirkungen auf die Werk- nutzung in körperlicher und
unkörperlicher Form hat. Der Text endet mit Schlussfolgerungen im Hinblick
auf die zuvor angesprochene Problematik.
|
|
Schwerpunkte |