Abstracts zu den Veröffentlichungen von Loy Ullmann

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»Analoge Bildungsmedien und ihre Erschöpfung« (in Zusammenarbeit mit Stefan Haupt). In: Erweiterte Dokumentation 2005 - 9. Buckower Mediengespräche (herausgegeben von Klaus-Dieter Fels-mann), Kopaed Verlags GmbH, München 2006, S. 157 - 164

Der Aufsatz beantwortet die aktuell gewordene Frage, ob und in welchem Rahmen der Verkauf analoger Bildungsmedien, insbeson-dere von 16-mm-Filmkopien, zulässig ist. Diese kommen nämlich wegen ihrer schlechten Qualität und dem mit der Vorführung ver-bundenen Aufwand (Benutzung eines Projektors) kaum mehr zum Einsatz und finden daher im Schulbetrieb keine Verwendung mehr.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass in den Verträgen zwi-schen den Filmhändlern und den verwertenden Bildstellen bzw. Medienzentren lediglich unkörperliche Nutzungsrechte wie das Vor-führungsrecht übertragen worden sind. Zu einer Veräußerung solcher alter Filmkopien sind die Verwerter demnach nur dann be-rechtigt, wenn auch das Verbreitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls ist es den Lizenznehmern  nichtgewerblicher  Bil-

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dungsmedien grundsätzlich untersagt, nicht mehr verwendete Bil-dungsmedien über Online-Auktionshäuser zu versteigern. Ein solcher oder anderweitiger Verkauf verstieße somit gegen das Verbreitungs-recht des Lizenzgebers aus § 17 Abs. 1 UrhG.

 
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