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LG Mannheim, Urteil vom 14.07.2006 – 7 S 2/03 – »Bedeutung der
Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing«. In: juris
PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht 5/2007, Anm. 6
Die Urteilsanmerkung stellt zunächst den Kern der Entscheidung des LG
Mannheim dar. In diesem Zusammenhang wird auf die Abgrenzung der
Bearbeitung (§ 23 UrhG) von der freien Benutzung (§ 24 UrhG) im Bereich
der Lichtbildwerke eingegangen. Auf der Grundlage dieser Ausführungen wird
das Problem der Berechnung der üblichen Lizenzgebühr im Rahmen des
urheberrechtlichen Schadensersatzes behandelt. Schwerpunkt des Beitrags
ist die Schadensermittlung nach § 287 ZPO und die Möglichkeit des
Rückgriffs auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemein-schaft
Foto-Marketing (MFM).
Die Anmerkung verdeutlicht, welche Rolle die MFM-Honorar-empfehlungen im
Bereich der urheberrechtlichen Schadensersatz-berechnung nach dem BGH
Urteil (BGH, Urt. v. 06.10.2005) spielen |
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Schwerpunkte |