Aktuell: Neuigkeiten l Aktualisierungen der Internet-Präsenz

Kanzlei l Das neue RVG l Das neue UWG l zum UrhG Zweiter Korb

November 2011

Aktuelle Rechtsprechung zur eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis
ohne Kenntnisüberprüfung für Physiotherapeuten

Beitrag von Kirstin Linß zu diesem Thema: Wortlaut als PDF

Juni 2011

Am 22.06.2011 nehmen Haupt - Rechtsanwälte zum 11. Mal an der 12. Berliner 5 x 5 km TEAM-Staffel teil. Es werden zwei Staffeln unter dem Slogan »Schneller, aber besser!« am Start sein. Mit zum Team gehört Marcel Heinig, der u. a. 2008 Weltmeister im 10-fachen Ironman geworden ist.

Mai 2011

Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund vom 25.02.2011 zur Künstlersozialabgabe für Webdesign

Geklagt hatte das Forschungsinstitut Geragogik e. V. in Witten gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse zur Zahlung der Künstlersozial- abgabe. Grundlage für den Bescheid waren Honorarzahlungen an Firmen, die von der Klägerin mit der Programmierung und der graphischen Gestaltung des Internetauftrittes beauftragt worden sind. Die Klägerin machte geltend, dass insbesondere das Programmieren einer Internetseite keine künstlerische Gestaltung beinhalte und deshalb nicht der Abgabepflicht unterliegt. Jedenfalls müsse zwischen technischen und künstlerischen Anteilen differenziert werden.

»Die technische Umsetzung, bei der die einzelnen Elemente des Gesamtdesigns in die Internetseite eingefügt und gepflegt werden, dient ebenso der Vollendung des Gesamtwerks und kann nicht isoliert betrachtet werden. Auf den künstlerischen Charakter einzelner Arbeitsschritte kommt es deshalb nicht an«, so das Gericht in seiner Begründung. Der Klägerin blieb im Ergebnis der Erfolg versagt.
Das Urteil im Wortlaut hier.

Für die Praxis bedeutet das, dass jeder Unternehmer im Ergebnis der Beauftragung künstlerischer oder publizistischer Leistungen zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden kann und, dass auch Werke von Web-Designern der Abgabepflicht unterliegen.
Kirstin Linß

 

Februar 2011

Wie das Leben So spielt:
DAS MAGAZIN und seine Illustratoren

Haupt Rechtsanwälte unterstützen die
Ausstellung des MAGAZINS in der Galerie Neurotitan im Haus Schwarzenberg,
Rosenthaler Straße 39, 2. Hof, 1. OG,
10178 Berlin

Was wäre DAS MAGAZIN ohne Illustrationen? Nicht mal halb so schön. In einer Ausstellung gibt es jetzt eine geballte Ladung davon.  Vernissage ist am 11.02.2011. ab 19.30 Uhr. Freier Eintritt
Arbeiten von Lutz Anke, ATAK, Jens Bonnke, Nadia Budde, Judith Drews, Tom Eigenhufe, Kathrin Frank, Jakob Hinrichs, Christian Hückstädt, Jule K., Carolin Löbbert, Christobal Schmal, Katja Spitzer, Jan Stoewe, Tanja Székessy, Dorina Tessmann, Stefanie Wunderlich – weitere Infos:    MAGAZIN  Neurotitan

September 2010

Amateurtheaterpreis amarena 2010

Haupt Rechtsanwälte unterstützen den
Deutschen Amateurtheaterpreis amarena
im Rahmen der Amateurtheatertage  2010

Insgesamt 260 Bewerbungen sind beim Bund Deutscher Amateurtheater e. V., dem Initiator und Veranstalter dieses Wettbewerbes, eingegangen. Die Ge- winner in den Sparten »Schauspiel«, »Seniorentheater«, »Kinder- und Jugend- theater«, »Musik- und Tanztheater« sowie »Freilichttheater« stellen sich mit ihren Wettbewerbsinszenierungen vom 16. bis 18. September 2010 in Berlin vor. [aus der Information des Veranstalters ]     mehr

August 2010

MODERNSOLOPIANO FESTIVAL10
Vom 18. bis 21.08.2010 präsentieren insgesamt 15 Pianisten im Berliner Kino Babylon in sechs Konzerten das gesamte Spektrum der Klaviermusik. Als Musikliebhaber gehören wir zu den Sponsoren dieses Festivals. Weitere Informationen finden sich unter www.modernsolopiano.net

© ModernSoloPiano

Juni 2010

2. Auflage »Kunst, Markt und Recht«
Band 7 der Berliner Bibliothek zum Urheberrecht

Detail siehe unten
Information des Verlages zur Neuauflage mit Quiz

Mai 2009

Seit dem Frühjahr 2009 informieren wir in Fachbeiträgen auf dem regionalen Wirtschaftsportal Business-on.de über aktuelle Entwick- lungen aus dem Bereich des Internetrechts sowie des gesamten Gewerblichen Rechtsschutzes.

Januar 2009

Band 7
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht
herausgegeben von Stefan Haupt

Gerhard Pfennig
Kunst, Markt und Recht
Einführung in das Recht des Kunst-
schaffens und der Verwertung von Kunst
Verlag Medien und Recht, München 2009

232 Seiten
Preis: 26 €

ISBN: 978-3-939438-07-6

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Ein Leitfaden für den rechtssicheren Umgang mit Kunstwerken: behandelt werden die urheberrechtlichen, steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen des Kunstschaffens, des Kunsthandels, der Kunstausstellungen, insbesondere der Museen, der Kunstliteratur und des Kunstsammelns sowie des Vererbens von Kunst.
Namensnennungsrecht des Künstlers – was ist ein Original? – Reproduktionen der Museen – Kunst am Bau – Verkäufe an Privatpersonen – Vererben von Kunstwerken.
Das sind einige der Stichworte, die in dem Band behandelt werden. Pfennig kann als Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Künstlern und den Kunstverwertern sowie den Rechtsfragen des Kunstmarktes verweisen.
Dieses Wissen gibt er in dem Band in einer prägnanten, spannenden und für den juristischen Laien leicht zugänglichen Form weiter.
Das Buch richtet sich an bildende Künstler, Galeristen, den Kunsthandel, Museen, Autoren und Verleger von Kunstliteratur, Kunstsammler und alle Kunstinteressierten. Wer das Buch einmal zur Hand genommen hat, wird es immer wieder gerne konsultieren.

   

Januar 2009

Band 6
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht
herausgegeben von Stefan Haupt

Urheberrecht für Filmschaffende
Einführung in die Urheber- und Vertragsfragen
Verlag Medien und Recht, München 2009

XXIV/334 Seiten
Preis: 32 €

ISBN: 978-3-939438-06-9

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Mit einem Geleitwort von Prof. Klaus Keil und Beiträgen von
Jens Bartram, Adrian Bergt, Gunter Fette, Thomas Frickel, Hans-Martin Gutsch, Michael Hartmann, Fabian Haslob, Harro von Have, Gudrun E. A. Hölzer, Paul Katzenberger, Verena Lutz, Nicolaus Reber, Gabriele Reuter, Anke Schierholz, Gregor Schmid, Gerhard Schricker und Jost Vacano.

Dr. Stefan Haupt hat ein Team von Autoren um sich gesammelt, die die Rechtsfragen und die Vertragspraxis in den vielfältigen Berufssparten des Filmschaffens zur Darstellung bringen: Drehbuch, Regie, Cutter, Kamera, Schauspieler, Szenenbildner/Kostümbildner, Maskenbildner, Filmmusik, Produktionsleitung, Dokumentarfilm. Ergänzend werden auch die Steuerfragen, die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften und die so genannten unbekannten Nutzungsarten behandelt.

   

Juli 2008

Band 5
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht
herausgegeben von Stefan Haupt

Karl-Nikolaus Peifer
Urheberrecht für Designer
Einführung in das Designrecht
Verlag Medien und Recht, München 2008

XX/210 Seiten
Preis: 26 €

ISBN: 978-3-939438-04-5

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Das Buch stellt in allgemeinverständlicher Sprache die Grundzüge des rechtlichen Schutz von Design dar.

Es erläutert Grundkonzepte wie
– Schutzbedürfnis: Welche Leistungen schützt das Recht? Welches sind die tragenden Gedanken des Schutzes? Auf welche Besonderheiten kommt es für den rechtlichen Schutz an?
– Schutzfähigkeit von Design: Wann ist Design ein schutzfähiges Objekt nach dem Urheberrechtsgesetz und nach dem Geschmacksmustergesetz? Welche Unterschiede bestehen zwischen beiden Materien?
– Schutzrechtserwerb: Wie erwirbt man Rechte an Produktgestal-
tungen? Welche Formalitäten sind hierzu erforderlich?
– Schutzumfang: Gegen welche Nutzungshandlungen Dritter besteht ein rechtlicher Schutz? Wie sieht dieser Schutz im einzelnen aus?
– Bearbeitungsbefugnisse: Welche Befugnisse hat der Designer im Schaffensprozess? Ab wann benötigt er Lizenzen, um fremde Leistungen verwerten zu dürfen?
– Nutzung durch Dritte: Wie ermöglicht man die Nutzung einer Gestaltung durch Dritte (Unternehmer, Designer)? Welche Besonderheiten gelten im Arbeitsverhältnis?
– Verletzungsfolgen: Welche Rechte hat der Designer im Falle der Verletzung seiner Leistungen?
– Verletzungsprozesse: Welche Besonderheiten bestehen in gerichtlichen Verfahren?

Der Autor: Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht der Universität zu Köln, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Richter am Oberlandesgericht Hamm. Forschungs- und Lehrtätigkeit im Recht des Geistigen Eigentums, im Medien- und Wirtschaftsrecht.
   

Januar 2008

Band 3 (Erst-VÖ 11/2006) - 2. Auflage
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht
herausgegeben von Stefan Haupt

Gabriele Beger
Urheberrecht für Bibliothekare 
Eine Handreichung von A-Z
Verlag Medien und Recht, München 2007

überarbeitete und erweiterte Auflage Stand: Januar 2008
XX / 172 Seiten
Preis: 22 €
ISBN: 978-3-939438-02-1

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Die aktualisierte Neuauflage enthält unter anderem Informationen zu den wesentlichen Neuerungen des »2. Korbes« für die Bibliotheken,
z. B. für elektronische Leseplätze und Kopienversand.


Die tägliche Bibliotheksarbeit ist in erheblichem Maße durch urheberrechtliche Fragen geprägt: Die Nutzer wollen umfangreiche Kopien aus einem Buch; ein elektronischer Pressespiegel soll im Internet bereit gestellt werden; die Sicherheitsverfilmung soll durch ein digitales Archiv abgelöst werden; eine Fakultät bestellt einen elektronischen Semesterapparat im Intranet; der OPAC soll durch Textauszüge, Inhaltsverzeichnisse und Buchumschläge angereichert werden, etc.

Mit seinen über 120 Suchbegriffen dient das vorliegende Werk als Leitfaden durch den Dschungel der gesetzlichen Normen und Begriffe des Urheberrechts. Der Bogen der Themen spannt sich von der analogen/digitalen Nutzung, Bibliothekstantieme, Bildkataloge, Datenbanken, elektronisches Archiv, über Internet, Kopienversand und Leihverkehr bis zu Öffentlichkeitsbegriff, vergriffenes Werk und Zeitungen/Zeitschriften.

Angesprochen ist der Bibliothekar, der eine schnelle Definition, aber auch eine Antwort auf urheberrechtliche Fragen bei der Entwicklung einer Dienstleistung benötigt. Das Buch richtet sich aber auch an den werdenden Bibliothekar, Studenten und Newcomer, die sich in ihrem Studium mit Fragen des Bibliothekswesens vertraut machen müssen.

Die Autorin ist Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und eine führende Expertin für das Urheber-, Bibliotheks- und Informationsrecht mit diversen Lehraufträgen.
   

Dezember 2007

Band 4
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht
herausgegeben von Stefan Haupt

Elmar Hucko
Zweiter Korb – Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

Verlag Medien und Recht, München

XVI, 302 Seiten
Preis: 26 €
ISBN: 978-3-939438-03-8

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Einführung in das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 mit den Materialien sowie den Texten des UrhG und UrhWG in der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung

Mit dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 – »Zweiter Korb« – wird der Prozess der Anpassung des Urheberrechts an die Herausforderungen der digitalen Welt, insbesondere des Internet und der massenhaften digitalen Kopien, fortgeführt. Zwingende internationale und europarechtliche Vorgaben wurden bereits 2003 mit dem »Ersten Korb« – Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1774) – umgesetzt.
Die Reformen durch den »Zweiten Korb« betreffen die Neugestaltung des pauschalen Vergütungssystems, die Voraussetzungen der Privatkopie, die Lockerung des bisher geltenden Verbots der Verfügung über noch unbekannte Nutzungsarten und die Schranken des Urheberrechts im Interesse des Wissenschafts- und Bildungsstandorts Deutschland. Öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven wird es erlaubt, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen (§ 52 b UrhG). Ferner wird den Bibliotheken der elektronische Versand von Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften sowie kleiner Teile von Büchern als graphische Datei erlaubt (§ 53 a UrhG), soweit der Verlag kein eigenes elektronisches Angebot macht, und zwar offensichtlich und zu angemessenen Bedingungen.
Als vorzüglicher Kenner der Materie erläutert Dr. Elmar Hucko die Hintergründe und Zusammenhänge der Reformen in lebhafter Form. Neben der ausführlichen Einführung in den »Zweiten Korb« beinhaltet der vorliegende Band die ab 1. Januar 2008 geltenden Texte des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, jeweils mit der amtlichen Begründung zu den geänderten Bestimmungen, den Regierungsentwurf sowie die einschlägigen parlamentarischen Materialien aus den Beratungen des Bundestages und des Bundesrates.

Der Autor, Dr. Elmar Hucko, war als Ministerialdirektor Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Handelsrecht im Bundesministerium der Justiz, er ist Autor von »Das neue Urhebervertragsrecht« (2002).
   

Oktober 2007

Urheberrecht für Medienschaffende
in Deutschland, Österreich
und der Schweiz


herausgegeben von Stefan Haupt – mit Beiträgen von Beatrice Blum, Meinhard Ciresa, Stefan Haupt, Kirstin Linß, Verena Lutz, Franz Schweiger, Yolanda Schweri, Peter Studer und Loy Ullmann

Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2007

350 Seiten
Preis: 46 €
ISBN 978-3-280-07130-4

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Der Schutz des geistigen Eigentums ist spätestens mit dem Internet ein weltweites Thema geworden. Innerhalb der EU wurden acht Richtlinien erlassen, die der Harmonisierung des Urheberrechts in
den Staaten der Europäischen Union dienen. Wenn jemand in den deutschsprachigen Medien als Schriftsteller oder Journalist, Maler, Grafiker, Schauspieler oder Musiker tätig ist, spielen die globalen Probleme eine untergeordnete Rolle. Es geht vielmehr darum, praktische Hinweise für den Umgang mit den Leistungen der
Kreativen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu erhalten. Herausgeber, Autoren und Verlag haben sich das Ziel gesetzt, in einem Band für jedes der drei Länder die wesentlichen urheber-
rechtlichen Aspekte zu beleuchten und in Bezug auf die potenzielle Absicht der Kreativen, Einnahmen zu erzielen, nicht nur vertrags-
rechtliche Aspekte, sondern auch steuer- und sozialrechtliche
Fragen anzusprechen. Damit soll dem Nichtjuristen die Möglichkeit eröffnet werden, sich über die Rechtsordnung im anderen Land zu informieren, um sich dann gegebenenfalls mit ganz konkreten Fragen an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden zu können.
Das Zurechtfinden in diesem Band wird durch einen einheitlichen Aufbau der länderspezifischen Teile erleichtert.
   

Mai 2007: Markenrecht und Branding

Neuerscheinung in der Reihe
Beck-Rechtsberater
dtv Deutscher Taschenbuch Verlag, München  2007

Haupt/Schmidt
Markenrecht und Branding – Schutz von Marken, Namen, Titeln, Domains und Herkunftsangaben 
mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D.

208 Seiten
Preis: 11,50 €
ISBN 978-3-423-50650-2

 
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Die Basis für den Erfolg Ihrer Marke
Dieser Rechtsberater stellt umfassend das gesamte Recht der Kennzeichen, neudeutsch »Branding«, dar. Darunter fallen Namen, Firmen, Unternehmenskennzeichen, Marken, Titel, Domains und geographische Herkunftsangaben sowie olympische Symbole als von der Rechtsordnung geschützte Teile des Kommunikationssystems. Insbesondere werden die einzelnen Rechtsquellen, die Berechtigten und die sich aus den betroffenen Rechten ergebenden Ansprüche dargestellt. Daneben wird die Verzahnung des Markenrechts mit dem Wettbewerbs- und dem Urheberrecht herausgestellt. Zusätzliche Hilfen sind Checklisten zum Markenschutz, zur Geltendmachung von Ansprüchen, zu Internetdomains und zum Titelschutz. Tipps, Beispiele aus der Rechtsprechung und ein Anhang mit wichtigen Post- und Webadressen machen diesen Rechtsberater besonders praxisgerecht und benutzerfreundlich.
Dr. Stefan Haupt und Ronald Schmidt sind als Rechtsanwälte in Berlin schwerpunktmäßig im Markenrecht sowie im Urheber-, Verlags-, Medien- und Internetrecht tätig. Beide schreiben regelmäßig in Fachzeitschriften zu diesen Themenbereichen und halten entsprechende Vorträge.
   

weiterhin verfügbar

Band 1

Stefan Haupt/Loy Ullmann
Urheberrecht von A-Z 
mit einem Geleitwort von
Prof. Dr. Willi Erdmann,
Vorsitzender Richter am BGH a. D.

XX, 340 Seiten
Preis: 28 €
ISBN 3-939438-00-6
ISBN neu: 978-3-939438-00-7

Leseprobe 
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Band 2

Stefan Haupt
Urheberrecht in der Schule 
mit einem Geleitwort von Friedemann Schuchardt

XXIV, 212 Seiten
Preis: 28 €
ISBN 3-939438-01-4
ISBN neu: 978-3-939438-01-4


weiterführende Informationen zu allen Bänden
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Oktober 2005: Personelle Erweiterung der Kanzlei

Zur Anwaltskanzlei Dr. Haupt gehören ab Oktober 2005 mit Rechts- anwalt Ronald Schmidt (37) und Rechtsanwalt Loy Ullmann (32) zwei neue Partner. Die Zahl der Sozien - ursprünglich der Namensgeber Dr. Stefan Haupt und Rechtsanwältin Kirstin Linß - hat sich damit verdoppelt.
Rechtsanwalt Ronald Schmidt ist bereits seit 1999 in der im Jahre 1990 gegründeten Medienrechtsboutique tätig und hat sich auf die Bearbeitung von Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Internet, wie z. B. Vertragsgestaltung und Domainstreitigkeiten, sowie das Marken- und Kennzeichenrecht spezialisiert.
Der seit 2003 als Rechtsanwalt in Berlin tätige Loy Ullmann wird künftig den Bereich Geschmacksmusterrecht betreuen und ausbauen. Zu seinen Aufgaben zählt zudem die Betreuung wettbewerbs- rechtlicher, presse- und persönlichkeitsrechtlicher Mandate.
Der Gründer der Kanzlei, Urheberrechtler Dr. Stefan Haupt, und Rechtsanwältin Kirstin Linß sehen »im wachsenden Medienstandort Berlin  zunehmend  Beratungsbedarf im  Bereich der  kreativ Tätigen« und freuen sich, »dass wir mit den Kollegen Schmidt und Ullmann zwei weitere Spezialisten aus dem Immaterialgüterrecht für unsere Kanzlei gewinnen konnten.«


September 2004:
Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Ur- heberrechts in der Informationsgesellschaft


Mit dem Referentenentwurf vom 27.09.2004 für ein Zweites Gesetz (»Zweiter Korb«) zur Regelung des Urheberrechts geht das Bundes- justizministerium in die zweite Runde der Neugestaltung des Urheber- rechts.

Mit dem so genannten »Ersten Korb«, dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003 (BGBl. I, S. 1774), wurden im Wesentlichen die fristgebundenen Vorgaben der EU-Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informa- tionsgesellschaft vom 22.05.2001 umgesetzt. Der jetzt vorliegende »Zweite Korb« beinhaltet Ergänzungen des »Ersten Korbes«.

I. Regelungsinhalt

1. Privatkopie

Nach dem am 13.09.2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes auch in digitaler Form zu- lässig, § 53 UrhG. Das gilt aber nur dann, wenn bei der Anfertigung der Kopie technische Schutzmaßnahmen in Form von Kopiersperren oder Digital Rights Management-Systemen nicht umgangen werden, § 95 a UrhG.

Nach § 53 RefE soll sich das Kopierverbot nunmehr auch auf die ›rechtswidrig genutzte‹ Vorlage beziehen. Danach soll die Privatkopie nicht nur dann unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde, sondern auch, wenn die Vorlage of- fensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Im Vorfeld des Gesetzentwurfes für den »Zweiten Korb« wurde die Frage diskutiert, ob die Rechteinhaber verpflichtet werden müssten, den Verbrauchern Kopien für private Zwecke zur Verfügung zu stel- len. Der jetzt vorliegende Entwurf sieht davon ab, die digitale Privat- kopie beim Einsatz technischer Schutzmaßnahmen durchzusetzen.

Auch für die Pauschalvergütung als Ausgleich für die Privatkopie liegt ein neuer Vorschlag vor. Für die Vergütungshöhe soll entscheidend sein, in welchem Maße die Geräte und Speichermedien zur Vervielfäl- tigung genutzt werden, § 54 a Abs. 1 RefE. Nach 54 Abs. 3 RefE soll die Vergütung in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums bemessen werden.

2. Kopienversanddienst, On-the-Spot-Consultation und Zitatrecht

Mit § 53 UrhG a RefE soll der Kopienversanddienst durch öffentliche Bibliotheken gesetzlich geregelt werden. Der Faxversand wird dabei als rein unkörperlicher Übertragungsvorgang angesehen, der nicht unter das Verwertungsrecht des Urhebers fällt. Der Umgang mit dem E-Mail-Versand bleibt offen. Allerdings soll die Übermittlung als aus- schließlich grafische Datei möglich sein.

Der Vorschlag für § 52 b RefE regelt die so genannte On-the-Spot-Consultation in Bibliotheken. Danach soll es Bibliotheken erlaubt sein, ihre Bestände auch an elektronischen Lese-plätzen zu zeigen.

§ 51 RefE erweitert das Zitatrecht mit Blick auf weitere Werkarten (Filmwerke, Multimediawerke).

4. Unbekannte Nutzungsarten

Mit der im Referentenentwurf vorgesehenen Streichung von § 31 Abs. 4 UrhG soll zukünftig die Ausübung von Nutzungsrechten für Nut- zungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unbekannt waren, ermöglicht werden. Das heißt, ein Urheber kann vertraglich re- geln, ob und wie sein Werk später in Nutzungsarten verwertet wird, die es heute noch nicht gibt.

§ 137 l RefE enthält eine Übergangsregelung für die nach dem 01.01.1966 abgeschlossenen Altverträge. Danach gelten die zwi- schenzeitlich bekannt gewordenen Nutzungsrechte als dem anderen Vertragspartner eingeräumt, sofern der Urheber nicht innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des geplanten Gesetzes widerspricht.

5. Filmproduzenten

Mit dem vorgeschlagenen § 89 Abs. 1 RefE soll die so genannte Ver- mutungsregel durch eine gesetzliche Übertragungsregel ersetzt wer- den. Nach § 89 Abs. 1 RefE soll der Filmproduzent künftig kraft Ge- setz alle benötigten Verwertungsrechte erwerben, sofern sich ein Ur- heber zur Mitwirkung bei der Herstellung des Filmwerks verpflichtet hat.

II. Resümee

Der vorliegende Referentenentwurf schafft stellenweise Klarheit, lässt aber zu viele Fragen unbeantwortet.

Betrachtet man etwa stellvertretend für viele der vorgeschlagenen Neuerungen die angedachte Streichung von § 31 Abs. 4 UrhG (»Un- bekannte Nutzungsarten«) und die in diesem Zusammenhang vor- geschlagene Übergangsregel des § 137 l RefE für Altverträge, hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt, dass auch vor dem 01.01.1966 Verträge abgeschlossen worden sind.

Diese hatten einerseits die Rechteeinräumung für die unbekannten Nutzungsarten zum Inhalt, andererseits bezogen sich die Verträge nur auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungs- arten. Insofern wäre auch eine diese Verträge erfassende Regelung notwendig gewesen, um die Archive weiter gehend zu öffnen.

Im Ergebnis erschließt sich nicht, nach welchem Prinzip der Referen- tenentwurf zusammengestellt wurde. Die Anpassung an die Informa- tionsgesellschaft wird nicht durch (willkürliche) Gesetzesänderungen bzw. Vorschläge erreicht, sondern nur wenn der Gesetzgeber ein Konzept verfolgt, das die systematische Lösung der wichtigen Fragen widerspiegelt und sich nicht mit der Suche nach Kompromissmöglich- keiten begnügt, die zu allgemeiner Unzufriedenheit führt, weil keiner die halbherzigen Lösungsvorschläge versteht.


Juli 2004: Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)


Nach der ZPO-Reform und dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz trat zum 1. Juli 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Zugleich trat damit am 30. Juni 2004 die nur noch in Über- gangsfällen anwendbare Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) außer Kraft.

Nach den Angaben des Bundesjustizministeriums bringt das Rechts- anwaltsvergütungsgesetz eine Anhebung der Anwaltsgebühren von rund 14 % mit sich, was seit der letzten Gebührenanpassung im Jahre 1994 eine Erhöhung von 1,4 % pro Jahr wäre. Die Gebührenanpas- sung ist höchst ungleich auf den zivilrechtlichen und den straf- rechtlichen Bereich verteilt. So wird man im zivilrechtlichen Bereich allenfalls von einer 6 %igen Erhöhung ausgehen können, während die Strafrechtler eine Anhebung von rund 30 % verzeichnen dürfen.
Nach wie vor errechnen sich die Gebühren nach den Gegenstands- werten, die der jeweiligen Gebührenrechnung zugrunde zu legen sind. Neu ist, dass dem Anwalt die Verpflichtung auferlegt worden ist, den Mandanten ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Neben der Möglichkeit, auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren ab- zurechnen, kann die anwaltliche Tätigkeit auch weiterhin auf Grund- lage einer Honorarvereinbarung, nunmehr als Vergütungsvereinbarung bezeichnet,  in Rechnung gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Vergütungsvereinbarung gesondert von an- deren Erklärungen aufgesetzt werden muss. Das hat zur Folge, dass, soweit bisher in Beratungsverträgen Honorarvereinbarungen enthalten sind, diese dem Vertrag nunmehr gesondert als Anlage 1  beizufügen sind. Es ist also eine Trennung zwischen Vergütungsvereinbarung und den sonstigen Vereinbarungen vorzunehmen.

Nichts geändert hat sich an der Tatsache, dass nach wie vor Vor- schüsse vor Beendigung des Mandates einforderbar sind.

In Gebührennoten, deren Grundlage der Gegenstandswert ist, werden nach dem neuen RVG die Gebührensätze nicht mehr mit einem Bruch (z. B. 5/10) sondern mit einer Dezimalzahl (z. B. 0,5) ausgwiesen.
Der Gesetzgeber hat sowohl im außergerichtlichen wie auch im ge- richtlichen Bereich Gebührensätze zwischen 0,5 und 2,5 vorgesehen. Daneben wird es aber auch weiterhin zum Beispiel in Straf- und Bußgeldsachen bei den so genannten Pauschgebühren bleiben.


Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Am 8. Juli 2004 ist das neue UWG in Kraft getreten (BGBl. 2004 Teil I Nr. 32 S. 1414). Dadurch wird das UWG in der Fassung von 1909 ab- gelöst. Hintergründe für die Schaffung des neuen Gesetzes, an der gleich drei Bundesministerien, nämlich das Justiz-, das Wirtschafts- sowie das Verbraucherministerium mitwirkten, waren die:

- Modernisierung des restriktiven deutschen Wettbewerbsrechtes,
- Statuierung des europäischen Verbraucherleitbildes entsprechend
  der Rechtsprechung des EUGH,
- Vereinheitlichung des europäischen Lauterkeitsrechtes sowie die
- Streichung der Reglementierung von Sonderveranstaltungen.

1. Regelungsinhalt

Die dem Gesetz vorangestellte Zweckbestimmung erfasst den Schutz der Mitwettbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer, wobei das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wett- bewerb zu berücksichtigen ist.
Bedeutsam ist das UWG für jede Wettbewerbshandlung, d. h. jede Tätigkeit mit dem Ziel, zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Angeboten zu fördern.
Die Generalklausel ist nunmehr in § 3 UWG enthalten. Der Begriff 'sit- tenwidrig' wurde durch den Begriff 'unlauter' ersetzt. Regelbeispiele des unlauteren Wettbewerbes finden sich in § 4 UWG. Unlauter ist es danach insbesondere,

- die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstigen Marktteil-
  nehmer unsachlich zu beeinflussen,
- die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen oder die Gefühls-
  lage der Verbraucher auszunutzen,
- Verkaufsförderungsmaßnahmen mit Preisnachlässen, Zugaben oder
  Geschenken durchzuführen, die nicht transparent sind.

Nach § 5 UWG ist die irreführende Werbung unlauter. Nach § 5 Abs. 4 UWG wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessene kurze Zeit gefordert worden ist. Damit soll der Werbung mit so ge- nannten Mondpreisen entgegengewirkt werden. Vergleichende Wer- bung ist nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen zulässig,
§ 6 UWG.

Stark diskutiert war die Einordnung der Zulässigkeit bestimmter Wer- bemaßnahmen, insbesondere unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post durch E-Mail oder SMS. Dabei wurde sich für das OPT-IN-Prinzip entschieden. Für die Zulässigkeit der Werbung muss danach die Einwilligung des Adres- saten vorliegen, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Im Gegensatz dazu müsste beim OPT-OUT-Prinzip einer Werbung widersprochen werden. Erst danach wäre sie unlauter.

2. Rechtsfolge

Bei Verstößen gegen das UWG können sich Ansprüche auf Unterlas- sung, Beseitigung, Auskunft und Schadenersatz ergeben.
Neu ist der in § 10 UWG vorgesehene Anspruch auf Gewinnabschöp- fung. Da die Herausgabe des unlauter erzielten Gewinns an den Bun- deshaushalt vorgesehen ist, bleibt abzuwarten, ob der Anspruch auf Gewinnabschöpfung praktische Bedeutung erlangen wird.
Auch in der Neufassung des UWG ist eine Klagebefugnis für Verbrau- cher nicht vorgesehen. Nach wie vor klagebefugt bleiben die Verbraucherverbände nach § 8 Abs. 3 Nr. UWG.
Aufgrund des neuen UWG ist es denkbar, dass vormals sittenwidrige Verhaltensweisen jetzt als zulässig anzusehen sind. Die Bindungswir- kung abgegebener Unterlassungs- bzw. Abschlusserklärungen sowie vorliegender rechtskräftiger Titel der Gerichte kann in diesen Fällen ggf. aufgehoben werden, insbesondere durch:

- außerordentliche Kündigung der Unterlassungserklärung,
- Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO im Falle einer rechts-
  kräftigen Gerichtsentscheidung bzw. einer abgegebenen Abschluss-
  erklärung oder
- Beantragung der Aufhebung einer erlassenen Einstweiligen Verfü-
  gung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO sofern keine
  Abschlusserklärung abgegeben wurde.

3. Resümee

Mit 22 Paragraphen handelt es sich um ein kurzes Gesetz, dass auch künftig stark von der Rechtsprechung geprägt werden wird. Daraus wird sich ergeben, in welchem Umfang das wettbewerbliche Lauter- keitsrecht tatsächlich liberalisiert wird.

Aktualisierungen

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Die Rubriken Veröffentlichungen, Aktuelles und Vorträge werden laufend ergänzt und aktualisiert, übrige wichtige Aktualisierungen:

2.2.2012

neue Vorträge 2012

16.1.2012

Rubrik Ausstellungen in der Kanzlei

2.1.2012

neue Vorträge 2012

28.12.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

29.11.2011

Beitrag von RA Kirstin Linß

21.11.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

10.11.2011

Information zur neuen Besucheranschrift ab 1.12.2011

1.11.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

13.10.2011

Vorträge

25.8.2011

Rurbik Ausstellungen

30.7.2011

Vorträge

26.7.2011

Vorträge

29.6.2011

Veröffentlichungen Kirstin Linß

21.6.2011

News

17.6.2011

Vorträge

23.5.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

19.5.2011

Aktuell

28.4.2011

Vorträge

27.4.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

17.2.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

5.2.2011

Vorträge

1.2.2011

Rubrik aktuell: Ausstellung des MAGAZINS

3.1.2011

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

1.1.2011

Vorträge

18.11.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

3.11.2010

Vorträge

4.10.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

16.9.2010

Rubrik aktuell – amarena

7.9.2010

Aktualisierung Kooperationspartner

21.8.2010

Neuauflage »Kunst, Markt und Recht«

14.8.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

4.8.2010

Aktualisierung Rubrik Neuigkeiten

20.6.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

27.5.2010

Vorträge  / Veröffentlichungen Loy Ullmann

20.5.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

6.5.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt / Kirstin Linß

28.4.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

17.3.2010

Medienecho

14.3.2010

Medienecho

21.2.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

18.2.2009

Medienecho

14.2.2010

Website-Layout Komplett-Überarbeitung

2.2.2010

Veröffentlichungen Kirstin Linß, Ronald Schmidt, Loy Ullmann

31.1.2010

Gastronomie Spezial (Veröffentlichungen als PDF)

20.1.2010

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt, Vorträge

14.1.2010

Veröffentlichungen Ronald Schmidt

11.1.2010

Medienecho

27.11.2009

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

20.11.2009

Rubrik Vorträge

17.11.2009

Medienecho

13.11.2009

Medienecho

12.11.2009

Rubrik Vorträge

20.10.2009

Veröffentlichungen Loy Ullmann

18.8.2009

Ergänzung Tätigkeitsschwerpunkte: Prozessführung

17.8.2009

Medienecho

16.7.2009

Vorträge

16.5.2009

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

7.5.2009

Englischsprachige Zusammenfassung/english summary

6.5.2009

Fachbeiträge auf  Business-on.de

30.4.2009

Online- bzw. Multimediaveröfentlichungen: R. Schmidt/L. Ullmann

13.4.2009

neue Vorträge

15.3.2009

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

13.2.2009

Band 7 der Berliner Bibliothek zum Urheberrecht

6.2.2009

Band 6 der Berliner Bibliothek zum Urheberrecht

19.1.2009

Ergänzung Vorträge

9.1.2009

Ergänzung Veröffentlichungen Loy Ullmann

8.12.2008

Ergänzung Medienecho

6.10.2008

Ergänzung Medienecho und Vorträge

25.9.2008

neue Abstracts zu Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

28.9.2008

Ergänzung: Vorträge/Veranstaltungen

14.9.2008

neue Abstracts zu Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

4.9.2008

Ergänzung: Vorträge/Veranstaltungen

23.7.2008

Ergänzung Veröffentlichungen Dr. Haupt

18.7.2008

Band 5 der Berliner Bibliothek zum Urheberrecht

7.7.2008

Linksammlung zum Thema »Urheberrecht in der  Schule«

6.7.2008

Ergänzung Medienecho

30.6.2008

Ergänzung Medienecho

23.6.2008

Ergänzung Vorträge

16.6.2008

Ergänzung Literatur Schwerpunkt Urheberrecht in der Schule

4.6.2008

Ergänzung Medienecho

25.5.2008

Ergänzung Medienecho

21.4.2008

Ergänzungen Veröffentlichungen und Medienecho

26.3.2008

Ergänzung Medienecho

11.2.2008

Ergänzung Rubrik Medienecho

26.2.2008

Ergänzungen VÖ Schmidt und Ullmann

25/26.2.2008

Veränderung/Ergänzung Rubrik Vorträge

12.2.2008

Ergänzung diverser Abstracts zu den Veröffentlichungen

21.1.2008

Medienecho

19.1.2008

Medienecho und Neuerscheinung

28.12.2007

Medienecho

21.12.2007

Veröffentlichungen Dr. Haupt

6.12.2007

Veröffentlichungen Dr. Haupt/Aktuelles

23.11.2007

Veröffentlichungen Linß und Ullmann

6.11.2007

Neuerscheinung Urheberrecht für Medienschaffende

1.11.2007

Ergänzung VÖ Loy Ullmann und Vorträge

30.10.2007

Ergänzung: neue Vorträge

21.10.2007

Ergänzung Medienecho / Ergänzung Abstracts

27.9.2007

Ergänzung Medienecho

26.9.2007

Neugliederung der Menüstruktur Aktuell / Extra

20.9.2007

Ergänzung Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt und
Ronald Schmidt

17.9.2007

Ergänzung Medienecho

4.7.2007

Podcast Folge 9 - Verjährungsansprüche

24.6.2007

Ergänzungen Veröffentlichungen und Medienecho

10.5.2007

Podcast Folge 8 - »Zweiter Korb«

18.4.2007

Podcast Folge 7 - Handyreporter-Problematik

10.4.2007

Ergänzungen Veröffentlichungen Haupt und Schmidt

4.4.2007

Ergänzungen Veröffentlichungen Haupt und Linß

18.3.2007

diverse Abstracts, Medienecho

23.2.2007

Podcast Folge 5 - Hörbuch

12.2.2007

Podcast Folge 4 - Künstlersozialversicherung

29.1.2007

Ergänzung/Änderung Rubrik Vorträge

19.1.2007

Podcast Folge 3 - Markenrecht

10.1.2007

Ergänzung Podcast-Angebot, Ergänzung Medienecho

20.12.2006

Ergänzung Veröffentlichungen Haupt und Ullmann

10.11.2006

Ergänzung Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt

8.11.2006

Ergänzung Rubrik Vorträge

6.11.2006

Ergänzung Rubriken Vorträge und News

2.11.2006

Ergänzungen in Veröffentlichungen Haupt und Ullmann

20.10.2006

Information zur Musik in der Warteschleife

15.10.2006

Ergänzung Rubrik Vorträge

31.7.2006

Ergänzung Rubrik Medienecho

Juli 2006

Berliner Bibliothek zum Urheberrecht

24.10.2005

Information zur neuen Struktur der Kanzlei

20.10.2005

diverse Ergänzungen (Veröffentlichungen, Vorträge)

4.10.2005

überarbeitete Gesamtstruktur

6.8.2005

Ergänzung Rubrik Ausstellungen

4.8.2005

diverse neue Veröffentlichungen

3.6.2005

Stellenausschreibung in der Rubrik Jobs

19.4.2005

Angaben Veröffentlichungen und Texte Abstracts aktualisiert und überarbeitet

7.12.2004

Veröffentlichungen Dr. Stefan Haupt/Ronald Schmidt

Kanzlei

Anwälte

Schwerpunkte

Veröffentlichungen

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