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Prozessführung

Die gerichtliche Durchsetzung oder die Abwehr gerichtlich geltend gemachter Ansprüche ist zuweilen unumgänglich. Um gerichtliche Streitigkeiten erfolgreich zu führen, sind fundierte Kenntnisse des Prozessrechts notwendig.
Das Prozessrecht umfasst alle Rechtsnormen, die die Voraus- setzungen und die Durchführung eines Prozesses im Sinne des jeweiligen Gerichtsverfahrens regeln. Der Prozessanwalt muss daher ein umfangreiches Wissen hinsichtlich der Regelungen der ZPO, StPO und VwGO vorweisen können. Dabei gilt es zu beachten, welcher Entscheidungsträger zuständig ist, wie der Prozess einzuleiten und unter welchen Voraussetzungen eine Klage zulässig ist.
Zur Durchsetzung Ihrer Interessen wägen wir nach genauer rechtlicher Analyse des Sachverhaltes alle Chancen und Risiken der Prozessführung ab, treffen eine effektive Auswahl der Beweismittel und Zeugen und entwickeln die für Sie bestmögliche Strategie für Ihren Erfolg vor Gericht. Um gegen Sie gerichtlich geltend gemachte Ansprüche erfolgreich abzuwehren, spüren wir die Schwachstellen in der Begründung der Gegenseite auf und erheben alle zur Abwehr erforderlichen Einwendungen.
Die  Kanzlei  Haupt  Rechtsanwälte  steht  Ihnen  zur  erfolgreichen

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Durchsetzung Ihres Rechts mit der langjährigen Erfahrung gerichtlicher Vertretung zahlreicher Mandanten zur Seite. Wir vertreten Sie in allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sowohl vor den Amts-, Landes- und Oberlandes-gerichten sowie vor dem Bundesverfassungsgericht und den Arbeits- und Sozialgerichten.

 
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