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Multimediarecht:
Das Multimediarecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die bei
der Vermarktung von digitalen Produktionen mit Elementen wie Text, Bild,
Audio und Video im Online- und Offlinebereich, entste- hen. Dabei sind Rahmenbedingungen des Urheber- und Verlagsrechts mit den
technischen Besonderheiten, insbesondere mit der Komplexität der
Kombination unterschiedlicher Elemente, in Einklang zu bringen. Bei der Vertragsgestaltung sind die Beziehungen zwischen den Ur- hebern
des Quellenmaterials und der Datenbanken, den Produzenten beziehungsweise
Verlagen, dem Vertrieb über Händler oder Verlage sowie dem Endnutzer zu
unterscheiden. Daneben können Ansprüche von Verwertungsgesellschaften,
beispielsweise der GEMA oder der VG Wort, relevant sein.
Multimediawerke werden technisch durch eine zunehmende Spei- cherkapazität
und mehrdimensionale Nutzungsformen, einschließlich der Interaktivität,
geprägt. Das ermöglicht eine komprimierte Nut- zung von umfangreichen
Leistungen. Dementsprechend wird der Umfang der zum Rechteerwerb
getroffenen Vereinbarungen auf- grund der hohen Funktionalität von
Multimediaprodukten zunehmend komplexer. |
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