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Urheberrecht*: Pressespiegel:

[* weitere Aspekte:  allgemein l DEFA l Hörbücher l Schule]

Es wird zwischen klassischen und herkömmlichen Pressespiegeln un- terschieden. Unter dem klassischen Pressespiegel wird der Print- pressespiegel in Zeitungen (so genannte Presseübersichten) ver- standen. Unter dem herkömmlichen Pressespiegel versteht man re- cherchierte Zeitungsartikel, die ausgeschnitten und aufgeklebt wer- den.

Den ersten Zeitungsausschnittsdienst - »ARGUS de la Presse« - gab es 1879 in Paris. Im Jahre 1885 folgte die erste Berliner Agentur. Anlass für die Geschäftsidee war die Beobachtung, dass Künstler am Morgen nach der Theaterpremiere oder nach der Eröff- nung der Ausstellung die Zeitungen nach Besprechungen durch- suchten. Daraus ist der so genannte Pressespiegel entstanden. Diese Bezeichnung ist jedoch weder in tatsächlicher noch in urhe- berrechtlicher Hinsicht zutreffend. Es werden vielmehr aus gekauf- ten Zeitungen und Zeitschriften Artikel nach Stichwörtern durch- sucht. Die gefundenen Artikel werden ausgeschnitten, aufgeklebt, etikettiert und an den Kunden versandt.  Diese Tätigkeit ist auf Grundlage  der eingetretenen Erschöpfung (§  17 Abs.  2 UrhG)  zu-

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Die ausgewählten Zeitungen und Zeitschriften werden erst beim Auftraggeber zum herkömmlichen, d. h. internen Pressespiegel. Die urheberrechtliche Relevanz entsteht mit der Vervielfältigung und Verbreitung beim Nutzer (§ 49 UrhG). Der Empfänger der Artikel – in aller Regel die Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – kopiert die recherchierten Artikel und verteilt sie dann an leitende Mitarbeiter des Unternehmens.

§ 49 UrhG gilt nicht nur für Zeitungen, sondern auch für Zeitschrif- ten (OLG München, ZUM 2002, S. 555). Die grundsätzlich eng auszulegende Schrankenregelung erstreckt sich nur auf die Themen Politik, Wirtschaft und Religion. Ausgeschlossen sind die Bereiche Wissenschaft, Kultur, Technik und Unterhaltung.

Mit Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 255/00 - hat der BGH (GRUR 2002, 963 ff.) elektronische Pressespiegel als Substitut eines herkömm- lichen Pressespiegels nach § 49 UrhG unter bestimmten Vorausset- zungen für zulässig erklärt. Bei der elektronischen Aufbereitung von Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften für einen elektronischen Pressespiegel ist zu berücksichtigen, dass für die Digitalisierung ein Scannen notwendig ist. Dieser Vorgang bedarf der Zustimmung der Rechteinhaber (§ 16 UrhG), sofern nicht von einer vorübergehenden Speicherung auszugehen ist (§ 44 a UrhG).

In seinem Urteil hat der BGH eine Reihe von Fragen unbeantwortet gelassen, die in der Praxis zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten führen. Aus diesem Grund hat sich die FIBEP (Federation Internatio- nal des  Bureaux d’Extraits de Presse ) Landesgruppe Deutschland e. V. im Rahmen der Vorbereitung des Zweiten Korbes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft für die Neufas- sung von § 49 UrhG ausgesprochen.

Literaturhinweis

 öffnet Inhaltsangabe

Beiträge in Sammel- und Gemeinschaftswerken

Haupt, Stefan: »§ 49 UrhG - Zeitungsartikel und Rundfunkkommen- tare« . In: Kommentar zum deutschen Urheberrecht (herausgege- ben von Ernst-Joachim Mestmäcker und Erich Schulze), Luchter- hand 1996 (35. AL., Dezember 2003) 

Haupt, Stefan/Ullmann, Loy: »§ 44 a UrhG - Vorübergehende Ver- vielfältigungshandlung«. In: Kommentar zum deutschen Urheber- recht (herausgegeben von Ernst-Joachim Mestmäcker und Erich Schulze), Luchterhand 1996 (36. AL., Juni 2004) 

Aufsätze

Haupt, Stefan/Ullmann, Loy: »Der Fax- und E-Mail-Versand sind in  der Informationsgesellschaft verboten« .
In: ZUM, Baden-Baden 2005, Heft 1, S. 46 -  49 

Haupt, Stefan: »Offene Fragen zum UrhG - Referentenentwurf ›Zweiter Korb‹«. In: MMR 2004, Heft 12, S. XII bis XIV 

Haupt, Stefan: »Der Vorschlag der FIBEP für eine Neufassung von § 49 UrhG – Eine Einführung«. In: Kunstrecht und Urheberrecht, 2004, Heft 2, S. 42 – 43 

Haupt, Stefan: »E-Mail-Versand – Eine neue Nutzungsart im urhe- berrechtlichen Sinn?«. In: ZUM, Baden-Baden 2002, Heft 11, S. 797 - 803 

Haupt, Stefan: »Das Monopol ist umstritten« (Interview von Nadine Brockmann). In: politik & kommunikation 02/2002/03, S. 55


Urteilsanmerkungen

Haupt, Stefan: Kammergericht, Urteil vom 30.04.2004 - 5 U 98/02 - »Ausschnittdienste«. In: Schulze, Rechtsprechung zum Urheber- recht - Entscheidungssammlung, KGZ 122 
 

 
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